Meister

Qualifikation zum Industriemeister

Durch den Erwerb von Fach-, Methoden- und Führungskompetenz und mit erfolgreichem Abschluss als Industriemeister, besitzen die Absolventen eine Handlungskompetenz, die sie als Führungskräfte von Arbeitsgruppen, Schichtgruppen und Abteilungen qualifizieren.

Je nach Fachrichtung bieten sich z.B. die folgende Meisterqualifikationen an:

  • Industriemeister Chemie
  • Industriemeister Lack- und Beschichtungstechnologie
  • Industriemeister Metall
  • Industriemeister Elektrotechnik

Zulassungsvoraussetzung

Die Zulassungsvoraussetzung orientiert sich an die zwei Prüfungsteile, die während der Qualifikation abgelegt werden müssen.

Für die Teilnahme am ersten Prüfungsteil, der „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat. Außerdem sind Teilnehmer zugelassen, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf haben und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis absolviert haben. Eine Teilnahme ohne einen dieser Ausbildungsabschlüsse zu besitzen ist ebenfalls möglich, wenn eine mindestens vierjährige Berufspraxis erworben wurde.

An der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann teilnehmen, wenn der erste Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgreich bestanden wurde und dies nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus muss mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.

Qualifizierungsformen

Die Meisterqualifikation wird gemäß des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt und wird von den Kammern als Zuständige Stelle verwaltet. Die Kammern sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Prüfung ordnungsgemäß abgenommen werden. Die Qualifizierungen erfolgt durch Bildungsträgern, die sehr unterschiedliche Konzepte anbieten. Die Anzahl der in Präsens und Online angebotenen Unterrichtsstunden sowie den autodidaktischen Selbstlerneinheiten variiert sehr stark. Gemäß den Rahmenplänen zur Meisterausbildung beträgt das Stundenkontingent ca. 1000 Unterrichtsstunden. Je nach Organisation der Stoffvermittlung, der Selbstbestimmung des Lernens und der Arbeitsbelastung können die Kurse unterschieden werden.

  • Vollzeitkurs: Dauer in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten
  • Teilzeitkurs: Unterricht erfolgt abends und/oder samstags; Dauer in der Regel zwischen 6 und 42 Monate
  • Fernkurs: mit Präsensveranstaltungen und online-Veranstaltungen kombiniert; Dauer in der Regel zwischen 6 und 24 Monate

Allgemein existieren folgende Zusammenhänge:

  • Je kürzer der Kurs ist, desto höher ist die Arbeitsbelastung
  • Je mehr Gestaltungsfreiraum den Teilnehmenden gegeben wird, desto mehr Lehrinhalte muss in Form des Selbststudiums angeeignet werden 

Kosten und Finanzierung

Auch die Kosten für den Kurs variieren sehr stark in Abhängigkeit vom Anbieter und Kursaufbau. Im Regelfall besteht jedoch ein Anspruch auf Meister-BAFöG, gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, welches unabhängig von den persönlichen Einkünften und Vermögen gewährt wird. Durch das BAFöG werden die anfallenden Kosten finanziert.

50 Prozent des BAFöG-Betrages werden als Zuschuss gewährt und müssen nicht zurückbezahlt werden. Der Rest wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt. Bei erfolgreichem Abschluss der Meisterausbildung werden von diesem Darlehnsbetrag weitere 50 Prozent als Zuschuss gewährt, so dass in der Summe nur 25 Prozent als Darlehn zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 70 Prozent. Weitere Informationen zum Meister-BAFöG findest du hier.

Kursaufbau

Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der AEVO

Zu den für den Erwerb der Meisterqualifikation erforderlichen Inhalten gehört auch der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, die durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbildungs-Eignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen ist. Der Abschluss bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung (Hauptqualifikation) am Ende der Schulung.

Die Ausbildereignungsprüfung kann in dem Meisterkurs integriert sein, kann jedoch ebenfalls als separate Bildungsveranstaltung durchgeführt werden. In der Regel ist mit einem Stundenkontingent von ca. 100 Unterrichtsstunden zur rechnen.

Gemäß der AEVO muss eine schriftliche Abschlussprüfung, die ausschließlich in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt wird und eine praktische Prüfung bestanden werden. Bei der praktischen Prüfung muss eine Situation aus dem Ausbildungsgeschehen, z. B. Unterweisung, Beurteilung, Kritikgespräch dargestellt und erläutert sowie Fachfragen beantwortet werden.

Basisqualifikation (Fachübergreifende Qualifikation)

Innerhalb der Basisqualifikation werden folgende Fächer vermittelt:

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • ggf. Naturwissenschaftliche Grundlagen (ist nicht immer Bestandteil)


Im Rahmen der Abschlussprüfung dieser Basisqualifikation wird in jedem Fach eine Klausur von je 90 Minuten abgenommen. Die Basisqualifikation ist bestanden, wenn alle Klausuren bestanden sind, also jeweils mit „ausreichend“ bewertet wurden. Wenn bei der Prüfung nur ein Fach (bzw. zwei, falls Naturwissenschaftliche Grundlagen auch Bestanteil des Kurses ist) mit „mangelhaft“ und keine Klausur mit „ungenügend“ bewertet wurde, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

Auch wenn die Basisqualifikation noch nicht bestanden wurde, kann eine Fortsetzung des Kurses erfolgen. Eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile ist zweimal möglich.

Handlungsspezifische Qualifikation

Die Handlungsspezifische Qualifikation teilt sich in drei Abschnitten:

  1. Handlungsbereich „Fachkompetenz“ (je nach Meister)
  2. Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“, mit den Fächern
    • Personalführung und -entwicklung
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Arbeit-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    • Qualitätsmanagement
    • Information und Kommunikation
  3. Handlungsbereich „Spezialisierung“ (mit Wahloptionen)

Die Abschlussprüfung besteht aus jeweils einer Klausur der Situationsaufgaben I und II, die die verschiedenen Themen aus dem Handlungsbereich der „Fachkompetenz“ mit den Themen des Handlungsbereichs „Organisation, Führung und Kommunikation“ kombiniert. Zu dem Prüfungsbereich „Situationsaufgabe II“ erfolgt zusätzlich ein Fachgespräch über Themen der „Organisation, Führung und Kommunikation“. In einer dritten Klausur wird der Handlungsbereich der „Spezialisierung“ geprüft.

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle drei Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Auch bei diesen Prüfungen gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung und der Widerholungsprüfung.

Top